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REGENERATIVE ENERGIE

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird das Heizen mit regenerativen Energien in Neubauten ab dem kommenden Jahr zur Pflicht. Zumindest ein Teil des Wärmebedarfs muss nach dem Willen des Gesetzgebers anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden, zum Beispiel mit Solarenergie oder Holzpellets. Gebäudeeigentümer können die Anforderungen des EEWärmeG beispielsweise mit einer Solarwärmeanlage erfüllen. Wird solare Strahlungsenergie genutzt, muss der Wärmebedarf zu mindest 15 Prozent hieraus gedeckt werden. Holzpellets, Hackschnitzel oder Umweltwärme (Wärmepumpen) können ebenfalls genutzt werden. In diesem Fall muss der Wärmebedarf mindestens 50 Prozent daraus gedeckt werden. Das Gesetz stellt sowohl ökologische, als auch technische Anforderungen. Es eröffnet dem Verpflichteten aber einen breiten Handlungsspielraum: der Gebäudeeigentümer kann verschiedene erneuerbare Energien und deren Nutzungstechnologien miteinander kombinieren.
Die Investitionen werden vom Staat nicht nur gefordert, sondern auch gefördert. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

  • Solarenergie
  • Pelletheizung
  • Stückholzheizung
  • Solewärmepumpe
  • Luft-Luft-Wärmepumpe
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe

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