Sparen Sie sich zusätzliche Kosten indem Sie JETZT reagieren !
Sie besitzen einen Öl- oder Gaskessel älteren Baujahres?
Sie überlegen in den nächsten 1-3 Jahren den Kessel auszutauschen?
Wir empfehlen: Handeln Sie noch in diesem Jahr !
Ab dem 01.01.2010 greift das Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie
(Erneuerbare - Wärme Gesetz - EWärmeG) auch für Bestandsgebäude. Das Gesetz regelt die Einführung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien (z.B.
Solarthermie) bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Bei Austausch Ihrer Heizungsanlage nach dem 01.01.2010 muss ein Pflichtanteil von
mindestens 10% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt
werden. Das bedeutet für Sie nicht nur die Investition in einen neuen Heizkessel, sondern zusätzlich
noch z.B. in eine Solarthermieanlage um die geforderten 10% zu decken.
Dadurch kann sich die Investitionssumme schnell verdoppeln. Kommen Sie auf uns zu!
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum Austausch Ihrer Altanlage gegen einen
zeitgemäßen, sparsamen Brennwertkessel.
-> Informationen Downloaden (rechte Maustaste -> "Ziel speichern unter...")
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